Wie manche vielleicht wissen steht in der Hausordnung, dass Handys im Schulgebäude ausgeschaltet sein müssen: „Handys müssen innerhalb des Schulgebäudes grundsätzlich ausgeschaltet sein.“ Aber was spricht eigentlich dagegen sein Handy in der großen Pause oder in der Mittagspause herauszuholen?
Unserer Meinung nach ist diese Regelung nicht mehr zeitgemäß. Das Handy ist inzwischen zu weit mehr als nur zum Telefonieren da. Es bietet auch viele nützliche Funktionen im Schulalltag. Zudem wird die Regelung von kaum einem Schüler eingehalten. Deshalb sind wir der Meinung, dass die Regelung in der Hausordnung etwas gelockert werden sollte.
Unsere Argumente
Nützliche Funktionen des Smartphones im Schulalltag beinhalten zum Beispiel:
Mit dem Smartphone können die Schüler und Schülerinnen ihren Schulalltag einfacher organisieren. Beispielsweise kann man Tests und Arbeiten schnell im digitalen Kalender vermerken. Dies spart Papier und ist somit auch umweltfreundlicher. Da jedes Smartphone mit einer Kamera ausgestattet ist, lassen sich damit schnell Fotos von Tafelbildern anfertigen, wenn man zum Beispiel nicht mit dem Abschreiben fertig geworden ist.
Oft wird als Gegenargument gebracht, dass die Schüler und Schülerinnen, wenn das Handy im Unterricht erlaubt ist, es nur zum Chatten und Spielen verwenden. Aber macht es einen so großen Unterschied, ob die Schüler mit dem Handy chatten und dort Spiele spielen, oder ob sie Briefe schreiben und Tic-Tac-Toe spielen?
Trotz dieser Regel, sind MP3-Player (mit denen man auch Spiele spielen, Fotos machen und mehr machen kann) immer noch erlaubt. Wieso sind dann aber keine Smartphones erlaubt. Viele Dinge, die mit dem Smartphone möglich sind, sind auch mit dem MP3 (mit einem Touch-Display) möglich. Der einzige große Unterschied ist noch, dass man mit dem Handy noch telefonieren kann. Aber ehrlich, wer telefoniert heute noch?
Im Grundgesetz Artikel 5, Absatz 1 heißt es: „Jeder hat das Recht, […] sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ Somit ist es aus unserer Sicht verfassungskonform Schüler während der Pausen darin einzuschränken mittels eines Mobiltelefons an Informationen zu gelangen. Während dem Unterricht kann man die Nutzung des Handys jedoch rechtlich einschränken.
Manche Lehrer verwenden die Smartphones auch als Lernhilfe. In einer Fremdsprache bietet es sich an, das Handy als erweitertes Wörterbuch zu verwenden. Im Matheunterricht lässt sich das Handy als (grafischer) Taschenrechner nutzen. In anderen Fächern dient es für Gruppenspiele oder als interaktiver Vokabeltrainer.
Interview mit einem Lehrer
Im Interview mit Herr Kiefer fragten wir, ob es sinnvoll sei das Handyverbot an unserer Schule zu lockern:
„Also ich finde das sollte man den Lehrern überlassen, weil die im Endeffekt wissen ob man das Handy […] sinnvoll einsetzen kann. […] generell Handys im Unterricht zu erlauben halte ich für nicht so sinnvoll. Ich finde es in Ordnung […] dass innen eine Handyfreie-Zone ist.“
Insgesamt stellt sich für uns die Frage, ob das Handyverbot an unserer Schule nicht etwas zu streng gehandhabt wird. Unserer Meinung nach, sollte das Handyverbot etwas gelockert werden, so dass Handys nicht mehr grundsätzlich verboten sind, sondern dass sie zum Beispiel im Unterricht, wenn der Lehrer die Anweisung gibt, als Hilfsmittel oder in der Pause zum Organisieren von Klassenarbeiten, Noten … verwendet werden dürfen. Selbstverständlich wissen wir aber auch, dass es nicht sinnvoll wäre, das Handyverbot ganz aufzuheben, da in der Schule, besonders für die Unterstufe, auch die Kommunikation der Schüler im Vordergrund stehen soll. Ein Schüler der 8. Klasse ist aber durchaus in der Lage abzuschätzen, ob er das Handy gerade wirklich braucht oder nicht.